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Eigennutzung kann an Kündigungsschutz scheitern
Der Erwerber einer umgewandelten oder privatisierten, aber noch vermieteten
Mietwohnung muss oft noch lange warten, bis er die Wohnung selbst beziehen
kann.
Je nach Einzelfall kann Eigenbedarf frühestens nach drei, möglicherweise aber
auch erst nach zehn Jahren geltend gemacht werden.
Besondere Prüfung bei
"Gebrauchtwohnungen"
Werden Eigentumswohnungen "aus zweiter Hand" erworben, sollte man den
Veräußerer nicht nur nach der finanziellen Situation in der Gemeinschaft
fragen, sondern sich auch über das "Klima"
erkundigen. Streiten die Eigentümer
häufiger vor Gericht, sollte man seine Kaufentscheidung sorgsam überdenken.
Neben wirtschaftlichen auch rechtliche Risiken beachten
Die Käufer von Eigentumswohnungen müssen sich auch darüber im klaren
sein,
dass außer wirtschaftlichen Risiken auch rechtliche Probleme in den Beziehungen
der Wohnungseigentümer entstehen können.
Herr in der Wohnung, aber nicht im Haus
Jeder Wohnungseigentümer erwirbt echtes Eigentum, allerdings als Mischform
aus Alleineigentum an seiner Wohnung und - nur - einem Miteigentumsanteil
am gemeinschaftlichen Eigentum.
Daher ist jeder Wohnungseigentümer auch nur Herr in der Wohnung, nie aber
Herr im Hause. Er muss sich demokratischen Spielregeln der Wohnungseigentümergemeinschaft
unterordnen.
Ohne feste Regeln geht es nicht
Was im Einzelfall durch Mehrheit, oder nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer
regelbar ist, ergibt sich aus den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes
und der für jede Wohnungseigentumsanlage gesondert aufgestellten Teilungserklärung
und der Gemeinschaftsordnung.
Kostenverteilung, Stimmrecht und Nutzung - Änderung beachten
Der Verteilungsschlüssel für die Kosten der Verwaltung und der Bewirtschaftung
ist gesetzlich geregelt. Er kann nur mit Zustimmung aller Eigentümer geändert
werden. Das gleiche gilt für das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung.
Nach dem Gesetz hat jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Auch die zulässige Nutzung
regelt sich grundsätzlich nach dem Gesetz. Da allerdings von diesen gesetzlichen
Regelungen abgewichen werden kann, sind Änderungen in der Teilungserklärung besonders
zu beachten.
(Quelle: Haus & Grund Deutschland)
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Richtig heizen und lüften
Umzugs-Checkliste
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